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Natur-Check: In den nächsten Wochen erfasst das LANUV naturnahe Flächen in NRW

Natur-Check:

In den nächsten Wochen erfasst das LANUV naturnahe Flächen in NRW

In den Kreisen Nordrhein-Westfalens werden ab sofort die besonders naturnahen Freiflächen erneut begutachtet und kartiert. Es geht darum, wissenschaftliche Daten von sogenannten „Geschützten“ und „Schutzwürdigen Biotopen“ in NRW zu ermitteln. Die so genannte Biotopkartierung ist eine jährliche Erhebung. In diesem Jahr werden die Untersuchungen auf unterschiedlichen Flächen in über 70 Gebieten in ganz Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Verantwortlich für die Durchführung ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV).

LANUV-Präsidentin Elke Reichert erklärte: „Menschliche Aktivitäten sowie Umwelt- und Klimaveränderungen gefährden Arten und ihre Lebensräume zunehmend.“ Umso wichtiger sei es, die Flächen zu schützen, auf denen wertvolle Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten bewahrt werden können. „Die regelmäßige Datenerfassung für das Biotopkataster schafft daher eine wichtige und verlässliche Grundlage für den Erhalt der Artenvielfalt in unserem Bundesland.“

Die landesweite Biotopkartierung liefert seit 1978 wichtige Grundlageninformationen über schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Die Daten aus der Kartierung zeigen unter anderem den fünf Bezirksregierungen und den 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW, wo sich in ihrem Bereich geschützte Biotope befinden. Sie erhalten damit Planungssicherheit für Vorhaben aller Art, die auf freien Flächen umgesetzt werden sollen. Es ist deshalb so wichtig, dass die Daten aktuell sind.

Die in der Biotopkartierung gewonnenen Daten werden in das landesweite Biotopkataster, eingepflegt. Das Biotopkataster ist die umfangreichste Datensammlung über schutzwürdige Lebensräume in Nordrhein-Westfalen. Aktuell sind ca. 29.000 Flächen in einem Gesamtumfang von rund 18 Prozent der Landesfläche erfasst. Die Datenbank steht den Behörden und der Öffentlichkeit frei zur Verfügung.

Die Durchführung der Biotopkartierung ist nach § 5 des Landesnaturschutzgesetzes NRW eine gesetzliche Aufgabe. Um die Daten aktuell zu halten, beauftragt das LANUV jährlich qualifizierte Fachbüros. Die Kartierenden dieser Fachbüros dürfen nach § 73 des Landesnaturschutzgesetzes in den ausgewählten Bereichen NRWs Grundstücke für diese Arbeit betreten. Wichtig ist, dass sich jede Person, die im Auftrag des LANUV mit der Kartierung betraut ist, entsprechend ausweisen kann.

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